Steuerspar-Checkliste: freie Berufe

Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben

Freie Berufe und nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier gilt das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip. Einnahmen gelten danach in dem Jahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben müssen in dem Kalenderjahr angesetzt werden, in dem sie tatsächlich gezahlt (geleistet) worden sind. Durch Hinausschieben von Einnahmen und Vorziehen von Aufwendungen kann der Einnahmenüberschuss für das betreffende Jahr minimiert werden.

erledigt

Verschieben von Einnahmen

Erstellen und versenden Sie als Einnahmen-Überschuss-Rechner Rechnungen erst im Januar 2018. Ist der Rechnungsempfänger Bilanzierer, entstehen diesem keinerlei Nachteile, da er nicht bezahlte Rechnungen gewinnmindernd als Verbindlichkeiten bilanziert. Vorsicht bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen: Fließen solche dem Steuerpflichtigen bis zu zehn Tage nach Beendigung des Kalenderjahres zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten diese als in diesem Kalenderjahr bezogen. Warten Sie hier also den 10.1.2018 noch ab.

erledigt

Vorziehen von Ausgaben

Zahlen Sie Rechnungen für 2018 noch 2017 bzw. ziehen Sie Anschaffungen vor. Zum Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrages bei der Bank sind Überweisungen abgeflossen (und damit die Ausgaben entstanden). Bei Zahlungen durch Scheck erfolgt der Abfluss mit der Hingabe. Tätigen Sie nach Möglichkeit Anzahlungen. Anzahlungen bis Jahresende mindern den Gewinn noch in diesem Jahr. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben ist allerdings die Zehntagesfrist zu beachten.

erledigt

Pauschaler Betriebsausgabenabzug

Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen (H 18.2 EStH 2015). So können z. B. Schriftsteller oder Journalisten bis zu 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens € 2.455,00, als Betriebsausgaben im Jahr geltend machen. Bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit sind es maximal € 614,00. Dasselbe gilt für die Erteilung von Nachhilfeunterricht. Stellen Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbeträgen gegenüber. Die Geltendmachung der Pauschalen lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.

erledigt

Fahrtenbuch

Führen Sie ein Fahrtenbuch und reichen Sie es bitte zusammen mit den weiteren Steuerunterlagen ein (zum Fahrtenbuch vgl. auch Seite 3 Checkliste für Unternehmer).

erledigt

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