Steuerspar-Checkliste: Arbeitnehmer

Vorverlagerung von Werbungskosten

Bei Arbeitnehmereinkünften gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Zieht der Arbeitnehmer Werbungskosten für 2018 in das Jahr 2017 vor (Zahlung von Kursgebühren für Fortbildungskosten, Anschaffung von Fachliteratur usw.), kann er diese in 2017 noch geltend machen. Er erreicht damit zwar keine Steuerersparnis, jedoch eine Steuerstundung. Voraussetzung ist, dass der Werbungskosten-Pauschbetrag von € 1.000,00 im aktuellen Jahr insgesamt bereits überschritten ist.

erledigt

Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen

Überprüfen Sie alle Ausgaben auf die Möglichkeit, diese als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können. Werbungskosten müssen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen. Darunter fallen in erster Linie alle Arbeitsmittel, das Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Umzugskosten oder Bewerbungskosten. Als außergewöhnliche Belastungen können Sie alle selbst bezahlten Gesundheitsaufwendungen geltend machen. Selbst wenn Ihre außergewöhnlichen Belastungen bisher die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten haben, lohnt für 2017 eine erneute Prüfung. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil aus 2017 die bisherige Praxis der Finanzverwaltung zur Ermittlung der Höhe der Eigenbelastung für nicht rechtmäßig erachtet. Wir prüfen Ihre zumutbare Eigenbelastung für 2017 auf Basis der neuen Berechnungspraxis. Liegen Sie knapp unter der zumutbaren Eigenbelastung, sollten Sie größere Aufwendungen, wie z. B. für Brillen oder Zahnimplantate usw., noch in dieses Jahr vorziehen. Auch Vorauszahlungen für Arztkosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

erledigt

Vorsorgeaufwendungen/Versicherungsbeiträge

Als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) abziehbar sind Versicherungs-beiträge für:

  • die gesetzliche Altersvorsorge (Rentenversicherung)
  • Beiträge zur gesetzlichen und/oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung Rürup-/Riester-Rentenbeiträge
  • sonstige Vorsorgeaufwendungen (u. a. Unfall-, Haftpflichtversicherung)

erledigt

Doppelte Haushaltsführung

Mussten Sie 2017 beruflich bedingt eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort anmieten, können Sie bis zu € 1.000,00/Monat der Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen.

Übermitteln Sie uns hierzu folgende Aufstellung bzw. Nachweise:

  1. Mietvertrag
  2. Anzahl der Familienheimfahrten, alternativ Aufstellung über die geführten Ferngespräche
  3. Fahrtkostenbelege für Familienheimfahrten
  4. Nachweise über Umzugskosten an den Beschäftigungsort
  5. Aufstellung über vom Arbeitgeber gezahlte Verpflegungsmehraufwendungen, sofern nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt

erledigt

Denken Sie an die Aufwendungen für Ihre Kinder

Steuerlich abzugsfähig sind Kinderbetreuungskosten (Kosten für Kindergartenaufenthalt usw.) in Höhe von zwei Dritteln der nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch € 4.000,00 pro Kind und Jahr (Höchstalter 14 Jahre). Mussten Sie 2017 berufsbedingt umziehen? Dann können Sie auch die Kosten für den Nachhilfeunterricht bis zu € 1.926,00 pro Jahr absetzen. Kosten für den umzugsbedingten Unterricht für Kinder können vom Arbeitgeber in derselben Höhe steuerfrei erstattet werden.

erledigt

Eintrag von Lohnsteuerfreibeträgen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich alljährlich innerhalb des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens Freibeträge eintragen lassen, u. a. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Die Freibeträge müssen bis zum 30.11. des Jahres beantragt werden. Seit dem 1.10.2015 können Anträge auf Bildung eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren (bisher nur ein Kalenderjahr) gestellt werden. Die neue Freibetragsregelung gilt seit dem Jahr 2016. Wurden 2017 Freibeträge für 2018 beantragt, müssen diese also im kommenden Jahr nicht mehr neu beantragt werden. Sofern keine Änderungen eintreten, ist erst für das Kalenderjahr 2020 ein neuer Antrag notwendig.

erledigt

Fahrtenbuch

Führen Sie für Ihre privaten Fahrten mit dem Betriebs-Pkw ein Fahrtenbuch und reichen Sie es bitte mit allen anderen erforderlichen Unterlagen ein.

erledigt

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